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Mehr Datenschutz mit dem Digital Services Act?

Verantwortlicher Autor: uniscon GmbH - A member of TÜV SÜD München, 04.10.2020, 15:35 Uhr
Nachricht/Bericht: +++ Internet und Technik +++ Bericht 8204x gelesen

München [ENA] Die europäische Union will mit dem "Digital Services Act" die Kontrolle über die Geschäftspraktiken der zunehmend fordernder auftretenden Global-Player der Tech-Industrie zurückerlangen. Diese haben in jüngster Vergangenheit vor allem mit Ausnahmeregelungen und Steuererleichterungen zu ihren Gunsten, dem Missbrauch ihrer erdrückenden Marktmacht sowie dem sorglosen Umgang mit ihren Kundendaten profiliert.

Auch wenn er selbst keine Namen nennt, ergibt sich aus den Schilderungen von EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton doch ein klares Bild, auf wen die neuen Regelungen gemünzt sind: Google, Microsoft, Amazon, Apple und Konsorten. Breton erklärt, man plant außereuropäische Player in Zukunft von unabhängigen Ratingagenturen beobachten zu lassen, um ihnen im Falle bedenklicher Praktiken[1] einen Riegel vorschieben zu können. Als Reaktion auf Verstöße schweben der EU-Kommission dabei Maßnahmen wie die Zerschlagung der europäischen Ableger dieser Firmen vor, bis hin zur Ultima Ratio des Zugangsverbots zum europäischen Markt für den Fall, dass sich die abgemahnten Unternehmen nicht einsichtig zeigen sollten.

Zu den geplanten Maßnahmen teilen sich die Meinungen. Vor allem auf Seiten der Datenschützer wird der Digital Services Act als konsequente Maßnahme gepriesen, um die Monopolisierung des IT-Marktes zu verhindern und die Tech-Giganten an die kurze Leine zu nehmen. Kritiker hingegen befürchten, dass man dadurch Gefahr laufen könnte, die betroffenen US-Riesen zu verprellen und den Anschluss bei der Digitalisierung zu verlieren. Die Vergangenheit hat jedoch gezeigt, dass sich gerade die US-Konkurrenz zu wenig um die europäischen Regeln scherte, diese gar durch das Ausspielen von EU-Mitgliedsstaaten untereinander zu umgehen suchte. Das beste Beispiel hierfür ist das Netz aus Abhängigkeiten, mit dem Apple in Irland Politik und Justiz in Atem hält.

So erlitt die EU-Kommission erst vor kurzem eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof[2] im Streit mit Apple um nachzuzahlende Steuern. Der Digital Services Act ist nach dem Ende des EU-US Privacy Shield-Abkommens[3] ein weiterer entschlossener Schritt der Europäischen Union hin zu einer Emanzipation von und Interessensvertretung gegenüber der immer dominanter auftretenden IT-Großkonzernen aus Übersee. Das ist eine gute Nachricht für den EU-eigenen IT-Sektor und vor allem für die EU-Nutzerschaft sowie den Datenschutz.

Weitere Beiträge rund um die Themen Datenschutz und Datensicherheit finden Sie unter www.privacyblog.de.

[1] https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/eu-google-android-rekordstrafe-1.4059410 [2] https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/apple-muss-keine-steuern-in-irland-nachzahlen,S4nXNoZ [3] https://www.uniscon.com/de/pressemitteilungen/privacy-shield-abkommen-zwischen-eu-und-usa-fuer-ungueltig-erklaert-ist-es-an-der-zeit-sich-von-den-usa-zu-emanzipieren/

Dieser Beitrag wurde aus einer Pressemitteilung der uniscon GmbH übernommen. Die uniscon GmbH ist ein Münchner Anbieter von DSGVO-konformen Cloud- und Datenraum-Lösungen für Unternehmen und einer der führenden Secure-Cloud-Provider in Europa. Die Produkte von uniscon greifen Hand in Hand: uniscons Sealed Platform® bietet eine sichere Ausführungsumgebung für Webanwendungen mit hohem Sicherheitsbedarf bzw. hohen Datenschutzanforderungen. Weitere Informationen zum Unternehmen und den Lösungen: www.idgard.de und www.uniscon.com

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