Donnerstag, 28.03.2024 21:24 Uhr

Absetzen eines Notrufes exakt angeben

Verantwortlicher Autor: Dieter Theisen Deutschland, 30.12.2019, 17:24 Uhr
Nachricht/Bericht: +++ Special interest +++ Bericht 7690x gelesen

Deutschland [ENA] Immer wieder kommt es vor, dass Notfall-Meldungen bei der Rettungsleitstelle unvollständig übermittelt werden. Das liegt zum Teil auch an der Unkenntnis des Übermittlers ,oder der Hektik. Die Björn-Steiger-Stiftung setzt sich von je her für Verbesserungen in der Notfallhilfe ein. Wie aber verhalte ich mich wenn ich Zeuge eines solchen Geschehens werde. Zunächst sollte sich der Anrufer an die Fünf-W-Regeln halten.

Die da lauten: WO ist WAS mit WIE vielen Personen geschehen. Das vierte W steht für Welche Verletzungen liegen vor? Das fünfte W für evtl..Nachfragen der Leitstelle. Grundsätzlich steht das WO zum Standort an erster Stelle. Hier sollte man die Straße ,evtl. Hausnummer, und soweit wie bekannt, das Stockwerk und den Namen an der Klingel nennen.Probleme gibt es häufig auf Landstraßen mit wenig Sichtpunkte.Hier hilft oft sich besondere Merkmale zu merken.

Wie z.b eine in der Nähe liegende Kirche, Denkmal, oder andere besondere Punkte. Dies ist besonders wichtig für die Alarmierung des Rettungsteam. Obwohl bekannt ,wird häufig nach den Kosten eines solchen Notrufes gefragt. Grundsätzlich ist die Absetzung der Meldung europaweit einheitlich kostenlos.Die 112 kann ohne Vorwahl von Mobiltelefone oder aus dem Festnetz kostenlos gewählt werden.

Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von European-News-Agency können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.
Zurück zur Übersicht
Photos und Events Photos und Events Photos und Events
Info.