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Was, wenn die Querdenken-Bewegung nicht ganz unrecht hat?

Verantwortlicher Autor: Dietmar Schwarz Stuttgart, 04.10.2020, 13:10 Uhr
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Viren unter mikroskopischer Betrachtung
Viren unter mikroskopischer Betrachtung  Bild: Pixabay / qimono zur freien kommerziellen Nutzung

Stuttgart [ENA] Die ganze Welt, einschließlich Deutschlands, leidet unter den Folgen der zum Schutz vor dem SARS-CoV-2 Virus (Corona-Virus) ergriffenen Maßnahmen. Weltweit haben sich inzwischen Initiativen gebildet, die gegen die, ihrer Meinung nach unangemessenen, Maßnahmen protestieren und Lockerungen fordern.

In Deutschland ist die Querdenken-Bewegung die größte und wichtigste Vereinigung von Bürgern, die den Maßnahmen gegenüber kritisch eingestellt sind. Die Bewegung wurde ursprünglich von dem Unternehmer Michael Ballweg in Stuttgart unter dem Namen "Querdenken 711" gegründet und inzwischen haben sich viele weitere Querdenken-Untergruppen bundesweit gegründet. Große Aufmerksamkeit erreichte die Bewegung durch die beiden Großdemonstrationen am 01. August und am 29. August in Berlin auf der Straße des 17. Juni, die beide von der Berliner Polizei aufgelöst wurden. Die Bewegung prüft inzwischen über ihre Anwälte, ob es möglich ist, gegen die Auflösungen beider Demonstrationen nachträglich rechtliche Schritte einzuleiten.

Die Querdenken-Bewegung sieht die durch die Corona-Verordnungen, auf Basis des Infektionsschutzgesetzes, beschlossenen und verhängten Einschränkungen der durch das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland garantierten Grundrechte in unangemessener Art und Weise eingeschränkt, bzw. teilweise als außer Kraft gesetzt. Sie bestehen auf die uneingeschränkte Wiederherstellung des Grundgesetzes, insbesondere der ersten 20 Artikel unserer Verfassung, und auf die Aufhebung der Einschränkungen durch die Corona-Verordnung. Diese Ziele sollen mit friedlichen, demokratischen und rechtsstaatlichen Mitteln erreicht werden und die Bewegung distanziert sich von jeglichem extremistischen Gedankengut oder dem Aufruf zur, oder der Anwendung von, Gewalt.

Zur Begründung des Vorwurfes der Anwendung von unangemessenen Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus führt die Querdenken-Bewegung weltweit namhafte, auf ihren Gebieten führende, Wissenschaftler auf, die eine konträre Meinung zu den die Bundesregierung beratenden Wissenschaftlern vertreten. Beide Seiten führen gewichtige Argumente an, die ihre jeweiligen Thesen bekräftigen. Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist der Umstand, dass sich auf Seiten der Maßnahmen-Kritiker ein bekannter Arzt befindet der den Beratern der Bundesregierung schon in zwei Fällen (Vogelgrippe in 2004 und Schweinegrippe in 2009) eine eklatante Fehleinschätzung der Gefahrenlage nachgewiesen hat.

Schon damals wurde der Bevölkerung in Deutschland, sowohl beim Auftauchen der Vogelgrippe, als auch der Schweinegrippe, ein epidemischer Verlauf mit hunderttausenden von schwer erkrankten Personen und ein Massensterben von den immer noch aktuellen Beratern der Bundesregierung prophezeit, was, zum Glück für uns alle, in beiden Fällen dann doch nicht eintrat. Was aber nun, wenn die Berater, denen nachweislich bereits in zwei Fällen eine völlige Fehleinschätzung der Situation unterlaufen ist, jetzt zum dritten Mal mit Ihrer Einschätzung komplett falsch liegen? Was, wenn die Wissenschaftler die gegenteiliger Meinung sind, und damit auch die Querdenken-Bewegung, recht behalten sollten?

Was, wenn sich die Maßnahmen tatsächlich als unangemessen oder unnötig erweisen sollten? Maßnahmen, durch die Tausende schwerkranker Mitbürger hinnehmen mußten, dass ihre zum Teil lebenswichtigen Operationen verschoben wurden. Maßnahmen, durch die Tausende von Arbeitnehmern den Verlust ihrer Arbeitsstellen hinnehmen mußten. Maßnahmen, die Tausende von Gewerbetreibenden in den Ruin getrieben haben. Maßnahmen, die dazu führten dass Hunderttausende von Kindern eine Maske tragen müssen, deren Nutzen niemals nachgewiesen wurde.

Was, wenn alle diese sogenannten Kollateralschäden ohne Not verursacht worden wären? Die Folgen für unsere Gesellschaft und für unser Zusammenleben wären überwältigend. Eine Flut von Klagen bräche sowohl über Ärzte, Krankenhauser und nicht zuletzt über die Verantwortlichen für den Erlass der Corona-Verordnungen herein. Wer übernähme die Haftung für die entstandenen Schäden? Unser Rechtswesen stünde vor dem Zusammenbruch. Dabei ginge es dann nicht nur um materielle Wirtschaftsgüter, sondern auch darum, immaterielle Aspekte, wie z. B. die Verluste gesellschaftlicher Reputation auszugleichen und mögliche Beschädigungen des Ansehens wieder ins rechte Licht zu rücken. Was also, wenn die Querdenken-Bewegung am Ende doch recht behielte?

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